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Allgemeine Geschäftsbedingungen von DP20 B.V.

Artikel 1: Anwendbarkeit 1.1. Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Verträge die DP20 B.V. schließt und auf alle daraus resultierenden Verträge. 1.2. Bei Widersprüchen zwischen dem Inhalt des zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer geschlossenen Vertrags und diesen Bedingungen haben die Vertragsbestimmungen Vorrang.

Artikel 2: Preise 2.1. Die genannten Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer, Versandkosten sowie anderer staatlicher Abgaben oder Steuern.

Artikel 3: Geheimhaltung 3.1. Alle Informationen, die der Abnehmer von oder im Auftrag von DP20 B.V. jeglicher Art und Form zur Verfügung stellt, sind vertraulich und dürfen vom Abnehmer für keinen anderen Zweck als zur Durchführung des Vertrags verwendet werden. 3.2. Der Abnehmer darf die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informationen weder veröffentlichen noch vervielfältigen.

Artikel 4: Lieferzeit 4.1. Eine angegebene Lieferzeit stellt lediglich eine Richtangabe dar. 4.2. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn über alle kaufmännischen Details Einigkeit besteht und die vereinbarte Zahlung eingegangen ist. 4.3. Eine Überschreitung der Lieferzeit bewirkt weder einen Schadensersatzanspruch noch ein Auflösungsrecht des Abnehmers. Der Abnehmer befreit den Lieferanten von etwaigen Ansprüchen Dritter infolge einer Überschreitung der Lieferzeit.

Artikel 5: Lieferung und Gefahrübergang 5.1. Die gelieferte Ware ist ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Risiko des Abnehmers. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Abnehmer das Risiko des Verlustes, Beschädigung oder einer sonstigen Wertminderung der gelieferten Ware. 5.2. Wenn es sich um einen Austausch handelt und der Abnehmer die auszutauschende Sache bis zur Lieferung der neuen Sache verwahrt, verbleibt das Risiko für die auszutauschende Sache bei dem Abnehmer, bis er diese an den Lieferant übergibt. Wenn der Abnehmer die auszutauschende Sache nicht in dem Zustand übergeben kann, in dem sich diese bei Abschluss des Vertrags befunden hat, kann der Lieferant den Vertrag auflösen.

Artikel 6: Höhere Gewalt 6.1. Eine Verletzung seiner Verpflichtungen kann DP20 B.V. nicht angelastet werden, wenn diese auf höherer Gewalt beruht. 6.2. Höhere Gewalt in diesem Sinne sind unter anderem der Umstand, dass DP20 B.V. beauftragte Dritte, etwa Zulieferer oder andere Lieferanten, Subunternehmer und Transporteure oder andere Akteure, von denen DP20 B.V. abhängig ist, ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Terrorismus, Cyberkriminalität, Störungen in der digitalen Infrastruktur, Brand, Stromausfall, Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen von Werkzeugen, Materialien oder Informationen, Straßensperren, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen sowie Einfuhr- oder Handelsbeschränkungen. 6.3. DP20 B.V. ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer auszusetzen, wenn er infolge höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen. Wenn die Umstände, die die höhere Gewalt begründen, wegfallen, holt DP20 B.V. die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach, sobald seine Planung dies zulässt. 6.4. Wenn höhere Gewalt vorliegt und eine Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder wird oder wenn die Situation der höheren Gewalt länger als sechs Monate angedauert hat, ist DP20 B.V. befugt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise aufzulösen. Der Abnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, jedoch nur für den Teil der Verpflichtungen, der vom DP20 B.V. noch nicht erfüllt worden ist. 6.5. Die Vertragsparteien haben keinen Anspruch auf Ersatz des infolge der höheren Gewalt, der Aussetzung oder der Auflösung im Sinne dieses Artikels entstandenen oder noch entstehenden Schadens.

Artikel 7: Rechnungen, Zahlung, Anspruchsfähigkeit und Sicherheit 7.1. DP20 B.V. sendet Rechnungen nur in elektronischer Form per E-Mail an den Abnehmern. 7.2. Die Zahlung erfolgt über iDeal oder PayPay. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Bei ‘Zahlung auf Rechnung‘ muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. 7.3. Der vollständige Anspruch auf Zahlung von DP20 B.V. an den Abnehmer ist sofort fällig und zahlbar, wenn: a) eine Zahlungsfrist überschritten wurde; b) die Insolvenz des Abnehmers beantragt wurde oder er Zahlungsaufschub beantragt hat; c) Sachen oder Forderungen des Abnehmers gepfändet werden; d) Der Abnehmer (als Gesellschaft) aufgelöst oder abgewickelt wird; e) Es wird ein Antrag gegenüber oder im Namen des Abnehmers gestellt, zur gesetzlichen Schuldenregulierungsverfahren zugelassen oder unter Vormundschaft gestellt zu werden. 7.4. Eine Zahlung wird zuerst von den Kosten abgezogen, dann gegen die aufgelaufenen Zinsen und dann gegen den ältesten ausstehenden Kapitalbetrag. 7.5. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, einen Betrag von DP20 B.V. gegen eine Forderung von DP20 B.V. aufgrund einer Gegenforderung des Abnehmers abzuziehen oder zu begleichen, unabhängig davon, ob diese fällig und zahlbar ist oder nicht, es sei denn, DP20 B.V. wurde für bankrott erklärt. 7.6. Alle Kosten für das Inkasso nach Zahlungsverzug des Abnehmers, sowohl gerichtlich als auch Außergerichtlich, trägt der Kunde. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15% des noch fälligen Kapitalbetrags und der noch fälligen Zinsen festgesetzt, wobei mindestens € 250 (ohne Mehrwertsteuer) gelten, unbeschadet des Rechts von DP20 B.V., die tatsächlichen außergerichtlichen Kosten vom Abnehmern zu fordern, wenn sie diesen festen Betrag überschreiten. 7.7. Wenn der Abnehmer einer im Rahmen der Vereinbarung auferlegten Verpflichtung gegenüber DP20 B.V. nicht nachkommt oder wenn DP20 B.V. den begründeten Verdacht haben, dass der Kunde eine der oben genannten Verpflichtungen in Zukunft nicht erfüllen kann oder wird, hat DP20 B.V. nach seiner Wahl, ohne verpflichtet zu sein eine Entschädigung zu zahlen, das Recht: a) Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit für die Zahlung oder sofortige Zahlung bei Lieferung für Zahlungsverpflichtungen gemäß allen gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen zu verlangen; b) Lieferungen (sowie die Vorbereitung und Verarbeitung von zur Lieferung bestimmten Produkten) auszusetzen, unbeschadet des Rechts von DP20 B.V., gleichzeitige oder spätere Sicherheiten für die Zahlung zu verlangen; c) die betreffende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung vollständig, oder soweit nicht erfüllt, aufzulösen; d) einen oder mehrere oder alle laufenden Kaufverträge aufzulösen, bei denen der Abnehmer nicht in Verzug ist, ganz oder soweit sie nicht ausgeführt werden, mit sofortiger Wirkung, unbeschadet des Rechts von DP20 B.V., vom Abnehmern den vollen Schadensersatz zu verlangen. 7.8. Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Abnehmer verpflichtet, auf ersten Wunsch von DP20 B.V. eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber DP20 B.V. zu leisten. Wenn der Abnehmer dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist einhält, ist der Abnehmer gesetzlich in Verzug und DP20 B.V. hat das Recht, den Vertrag aufzulösen und seinen Schaden vom Kunden zu ersetzen.

Artikel 8: Haftung 8.1. Im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses ist DP20 B.V. verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung von Artikel 11 nachzuholen. 8.2. Die Verpflichtung von DP20 B.V. zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, beschränkt sich auf den Schaden, gegen den DP20 B.V. im Rahmen einer von ihm oder für ihn abgeschlossenen Versicherung versichert ist. Der Umfang dieser Verpflichtung übersteigt jedoch in keinem Fall den Betrag, der im betreffenden Fall aufgrund dieser Versicherung ausgezahlt wird. 8.3. Sollte DP20 B.V. aus irgendeinem Grund Absatz 2 dieses Artikels nicht geltend machen können, beschränkt sich die Schadensersatzverpflichtung auf höchstens 15 % des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Mehrwertsteuer), der auf diesen Teil oder diese Teillieferung entfällt. 8.4. Folgeschäden haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Folgeschäden umfassen unter anderem Stillstands Kosten, Produktionsverlust, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen, Transportkosten sowie Reise- und Aufenthaltskosten. Der Abnehmer kann sich nach Möglichkeit gegen diesen Schaden versichern. 8.5. DP20 B.V. ist nicht verpflichtet, Schäden an Material zu ersetzen, das vom Kunden oder im Auftrag des Kunden geliefert wurde, als Ergebnis einer falsch ausgeführten Verarbeitung. 8.6. Der Abnehmer befreit DP20 B.V. von allen Produkthaftungsansprüchen Dritter infolge eines Mangels an einem Produkt, das der Abnehmer einem Dritten geliefert hat und das vom DP20 B.V. gelieferte Produkte oder Materialien beinhaltet. Der Abnehmer ist verpflichtet, alle DP20 B.V. in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden einschließlich aller zur Abwehr dieser Ansprüche entstandenen Kosten zu ersetzen.

Artikel 9: Rügepflicht 9.1. Nach der Lieferung muss der Abnehmer die Ware so schnell wie möglich prüfen und DP20 B.V. spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich über sichtbare Mängel informieren. DP20 B.V. übernimmt keine Haftung für solche Mängel, die nach diesem Zeitraum gemeldet werden, und ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die gelieferten Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. In diesem Fall kann der Abnehmer das Produkt nicht an DP20 B.V. zurücksenden. 9.2. Der Abnehmer ist generell verpflichtet, andere als die in diesem Artikel unter 9.1. genannten Mängel zu untersuchen. Wenn der Abnehmer nach einer Untersuchung der Meinung ist, dass ein Produkt defekt ist oder hätte wissen müssen, dass ein Produkt defekt ist, muss er DP20 B.V. davon so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Feststellung eines Defekts, schriftlich benachrichtigen, mit einer hinreichend detaillierten Beschreibung der Art und des Ausmaßes des Defekts benachrichtigen. Wenn eine Mängelrüge rechtzeitig eingereicht wird, gibt der Abnehmer DP20 B.V. die Möglichkeit, das betreffende Produkt zu überprüfen. Andernfalls wird die Mängelrüge nicht für die Behandlung berücksichtigt. 9.3. Wenn sich herausstellt, dass die Mängelrüge von DP20 B.V. begründet ist, wird von DP20 B.V. die erforderliche Zeit eingeräumt, um die erforderliche Reparatur durchzuführen oder nach Wahl von DP20 B.V. das abgelehnte Produkt durch ein anderes zu ersetzen. 9.4. Pünktlich eingereichte Mängelrüge werden ebenfalls nicht bearbeitet und die betreffenden Produkte können nicht zurückgesandt werden, wenn sich herausstellt, dass diese Produkte ohne Zustimmung von DP20 B.V. geändert oder repariert wurden. 9.5. Das Einreichen einer Mängelrüge berechtigt den Abnehmer nicht zur Aussetzung der Zahlung und entbindet ihn nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber DP20 B.V. 9.6. Der Kunde muss DP20 B.V. unter Strafe des Verfalls seiner diesbezüglichen Rechte, spätestens jedoch eine Woche nach Ablauf der Zahlungsfrist, schriftlich Beschwerden über den Rechnungsbetrag vorlegen. Wenn diese Beschwerde später als die festgelegte Frist eintrifft, wird die Beschwerde nicht für die Behandlung berücksichtigt und der Abnehmer schuldet DP20 B.V. den Rechnungsbetrag weiterhin vollständig.

Artikel 10: Rücksendung 10.1. Wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, berechnet ab dem Tag des Eingangs, auf den Kauf verzichtet, wir er sich telefonisch unter der Nummer +31 88 23 23 650 an DP20 B.V. wenden. Rücksendungsbedingungen sind in jedem Fall: – Das Produkt ist unbenutzt und in neuwertigem Zustand. Ist dies nicht der Fall, verzichtet DP20 B.V. auf eine Rückerstattung. – Die Kosten und die Verantwortung für die Rücksendung der Ware trägt der Kunde. DP20 B.V. organisiert oder erleichtert die Rücksendung nicht. Rücksendungen, die per Nachnahme verschickt werden, werden von DP20 B.V. nicht akzeptiert. 10.2. Nach Erhalt der Rücksendung veranlasst DP20 B.V. eine Abrechnung oder Rückerstattung so bald wie möglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen.

Artikel 11: Gewährleistung 11.1.  Für die Reparatur oder Behebung von Mängeln an Produkten, die von DP20 B.V. geliefert werden, überschreiten die Gewährleistungsverpflichtungen von DP20 B.V. nicht den Umfang der Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferanten für DP20 B.V. 11.2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf Folgendes zurückzuführen sind: – normale Abnutzung; – fehlerhefte Verwendung; – nicht oder falsch durchgeführte Wartung; – Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Abnehmer oder durch Dritte; – Mängel oder Ungeeignetheit der vom Abnehmern verwendeten Materialien oder Hilfsmittel. 11.3. Informationen zur Gewährleistung finden Sie in den Anweisungen in Artikel 9. 11.4. Sofern die Art des Mangels nicht impliziert, dass die Reparatur an dem Ort durchgeführt werden muss, an dem sich das Produkt befindet, sendet der Abnehmer auf eigene Kosten alle Teile, die einen hier genannten Mangel aufweisen, zur Reparatur oder zum Austausch an DP20 B.V. zurück. In Diesem Fall hat DP20 B.V. die Gewährleistungspflicht erfüllt, sobald DP20 B.V. das reparierte Teil, oder ein Teil zum Austausch zur Verfügung gestellt hat an Abnehmer oder sein Spediteur. 11.5. Die defekten Produkte, die auf der Grundlage dieses Artikels durch DP20 B.V. ersetzt wurden, werden nach dem Austausch von Rechts wegen Eigentum von DP20 B.V. 11.6. Die Behauptung, dass DP20 B.V. keine Gewährleistungsverpflichtung erfüllt, entbindet den Abnehmer nicht von den Verpflichtungen, die sich aus einer mit DP20 B.V. geschlossenen Vereinbarung für ihn ergeben. 11.7. Der Abnehmer kann keine Rechte aus diesem Artikel übertragen.

Artikel 12: Streitigkeiten 12.1. Die Vereinbarung mit dem Abnehmer unterliegt ausschließlich niederländische Recht. 12.2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 12.3. Alle Streitigkeiten werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Arnheim (Bezirksgericht Gelderland, Standort Arnheim) beigelegt.

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